Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Wolf und Co
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden durch
die Hundepension Wolf und Co.
§ 2 Voraussetzungen für die Aufnahme/Einverständniserklärungen
Sie versichern, dass Ihr Hund Ihr Eigentum ist.
Sie versichern, dass während des Aufenthalts Ihres Hundes eine rechtsgültige
Hundehalterhaftpflicht besteht.
Ihr Hund muss eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose,
Leptospirose, Parainfluenza, Zwingerhusten und Tollwut vorweisen können. Während des
Aufenthalts Ihres Hundes ist der Impfausweis in der Hundepension Wolf und Co zu hinterlegen.
Kann kein Impfschutz durch Hinterlegung des Impfausweises nachgewiesen werden, ist die
Hundepension Wolf und Co berechtigt gegen eine Aufwandsentschädigung von 50,- Euro die
Impfungen durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen. Dabei gehen Folgeschäden zu Lasten des
Hundehalters, die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr.
Zwei bis sieben Tage vor Aufnahme in der Hundepension Wolf und Co muss ihr Hund eine
Wurmkur verabreicht bekommen.
Sie bestätigen, dass Ihr Hund bei Übergabe an uns frei von ansteckenden Krankheiten und
Parasiten ist.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass bei Feststellung von Parasitenbefall oder einer
ansteckenden Krankheit ihr Hund von der Gruppenhaltung ausgeschlossen werden muss. (oder gg.
eine Aufwandsentschädigung von 50 € mit entsprechenden Mitteln behandelt wird)
Sollte ihr Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten in die Hundepension Wolf
und Co einschleppen, so tragen Sie die Kosten sämtlicher erforderlichen Hygiene- und
Behandlungsmaßnahmen.
Sie bestätigen, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
Sie sind sich bewusst, dass Sie während der Betreuungszeit Tierhalter im Sinne von §833BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung) bleiben.
Der Hundehalter hat sich über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension eingehend
informiert und hat keine Beanstandungen.
Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den
Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der
Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
§ 3 Reservierung/Vertragsabschluss
Vertragspartner sind die Hundepension Wolf und Co und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde
genannt).
Die Reservierung erfolgt durch die Zusendung des Reservierungsformulars auf dieser Website.
Tagesgäste bezahlen 15,- Euro
Übernachtungsgäste bezahlen 30,- Euro je Übernachtung.
Die Hundepension Wolf und Co bestätigt dem Kunden die Reservierung per E-Mail und teilt die
anfallenden Kosten für die vom Kunden gewünschten Leistungen mit.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Hundepension Wolf und Co kommt erst zustande, wenn die
Hundepension Wolf und Co dem Kunden die Reservierung bestätigt und die Kosten der gebuchten Leistungen
mitteilt.
Bei Nichtabholung des Hundes nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer, ist die Hundepension Wolf und
Co nach 10 Tagen berechtigt den Hund in ein Tierheim ihrer Wahl abzugeben. Sämtliche damit entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Bis dahin verlängert sich der Betreuungsvertrag automatisch.
Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die Betreuungskosten sind vom Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Aufnahme des Hundes per Überweisung zu
begleichen.
Liegen zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung und dem Buchungsbeginn weniger als 4 Wochen, ist die Zahlung
sofort per Überweisung zu leisten.
Bleiben weniger als 7 Tage Zeit vom Zeitpunkt der Reservierung bis zum Buchungsbeginn so ist die Zahlung bar
bei Aufnahme des Hundes in der Hundepension Wolf und Co zu leisten.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bei früherer Abholung des Hundes.
Sollten zusätzliche Kosten entstehen, wie zB durch Verlängerung des Betreuungszeitraums sind diese bei
Abholung des Hundes bar zu begleichen. Kommt der Kunde der Zahlungspflicht nicht nach, behält sich die Hundepension
Wolf und Co das Recht vor, den Hund solange einzubehalten bis der Hundehalter seinen Zahlungspflichten nach-
gekommen ist. Die daraus resultierenden Mehrkosten in Höhe des Tagessatz für Übernachtungsgäste trägt der Hundehalter.
§ 5 Haftungsausschluss
Der Hundehalter erklärt sich mit der Gruppenhaltung einverstanden und damit, dass sein Hund auf dem Areal der
Hundepension Wolf und Co unangeleint läuft. Er übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken.
Die Hundepension Wolf und Co behält es sich vor Hunde bei Unverträglichkeit aus der Gruppenhaltung
auszuschließen. Auch läufige Hündinnen müssen von der Gruppenhaltung ausgeschlossen werden. Die
Hundepension Wolf & Co haftet nicht für auftretende Folgen einer Deckung der läufigen Hündin während des
Aufenthalts.
Das Pensionsgelände ist von einem 1,80m hohen Zaun umgeben. Unter der Umzäunung befindet sich ein 20cm
tiefes Betonfundament. Sollte es Ihrem Hund dennoch gelingen auszubrechen, schließen wir eine
Haftung für daraus resultierende Schäden und den Verlust des Hundes aus, sofern uns kein Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit anzulasten sind.
Jegliche, während der Betreuung durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden gehen zu Lasten des
Halters.
Sollte Ihr Hund während seines Aufenthalts in der Hundepension Wolf und Co erkranken, so werden wir einen
Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung beauftragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass hierbei
entstandene Kosten in voller Höhe durch Sie übernommen werden und die Rechnung des Tierarztes
direkt an Sie ergeht.
Sollte Ihr Hund während seines Aufenthalts bei uns aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung versterben, sind
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
Eine Haftung der Hundepension Wolf und Co für Erkrankung, Verletzung, Parasitenbefall oder sonstige Schäden ist
ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Hundepension Wolf und Co behält sich vor Fotos und Videoaufnahmen während der Betreuung zu erstellen.
Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Website bzw dem Blog der
Hundepension Wolf und Co einverstanden.
§ 7 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Betreuungsvertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt ab Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, reicht es aus, wenn Sie uns, Hundepension Wolf & Co, Groß Lessen 21, 27232 Sulingen,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, den
Betreuungsvertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Bei ausgeübtem Widerruf, werden alle Zahlungen, die Sie bereits getätigt haben, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen, ab dem Tag des Zugangs der Widerrufserklärung, zurückgezahlt. Für die
Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, benutzt, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Erfolgt die Reservierung so kurzfristig, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen soll,
verzichten Sie automatisch auf Ihr Widerrufsrecht.
§ 8 Stornierung
Die Reservierung ist für beide Parteien verbindlich. Bei Stornierung hat der Kunde gestaffelt in Abhängigkeit vom
Stornierungszeitpunkt Schadensersatz zu leisten:
Bei Stornierung von mehr als 12 Wochen vor der vereinbarten Betreuung- kein Schadensersatz
Bei Stornierung zwischen 12 und 8 Wochen vor der vereinbarten Betreuung- 40 % der vereinbarten Leistung
Bei Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor der vereinbarten Betreuung- 60 % der vereinbarten Leistung
Bei Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor der vereinbarten Betreuung- 80 % der vereinbarten Leistung
Bei Stornierung unter 2 Wochen vor der vereinbarten Betreuung oder wenn der Hund nicht in die Betreuung
gegeben wird- 90 % der vereinbarten Leistung
§ 9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
Übrigen dadurch nicht berührt. Die Hundepension Wolf und Co und der Kunde sind in diesem Fall verpflichtet,
einer Änderung dieses Vertrages zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Sinn und
Zweck weitgehend erreicht wird.